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Warum Datenschutz bei Schul-Websites besonders zählt
Dieser Check ist kein Vorwurf — er zeigt, wo Ihre Schule heute steht und was sich seit dem Start Ihrer Website weiterentwickelt hat.
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Es geht um Kinder, nicht um Kunden
Fotos, Namen, Klassen, Projekte — auf einer Schul-Website stehen besonders schützenswerte Daten von Schülern, Eltern und Lehrkräften. Dafür gelten strengere Regeln als bei einer normalen Firmen-Seite.
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Der Landesbeauftragte schaut hin
Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz prüft Schul-Websites regelmäßig — und beanstandet dabei häufig fehlende oder veraltete Datenschutzerklärungen. Wer vorbereitet ist, hat hier schlicht Ruhe.
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Sorgfaltspflicht statt Schuld
Vieles, was heute Pflicht ist, gab es bei der Erstellung der Seite noch nicht. Im Ernstfall zählt, dass Sie nachweisen können: Wir haben uns gekümmert. Genau dafür ist dieser Bericht da.
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Es wächst im Schulalltag mit
Lehrerwechsel und alte Fotos, Schülerprojekte mit Bildrechten, Anmeldeformulare zu Schuljahresbeginn, eingebundene Tools wie Padlet oder Mensa-Pläne — das entsteht laufend, nicht einmalig.
Dieser Check übersetzt die Vorgaben des bayerischen Kultusministeriums in einfache Punkte — damit Sie wissen, wo Sie stehen, und im Gespräch mit Ihrem Datenschutzbeauftragten gut vorbereitet sind.
📄 Inhalt: Impressum
↗ Seite öffnen
Wir haben Ihr Impressum geöffnet und Abschnitt für Abschnitt mit dem amtlichen Muster-Impressum des Kultusministeriums (Stand 22.11.2024) verglichen. Tippen Sie auf einen Punkt, um zu sehen, was die Vorlage verlangt und was auf Ihrer Seite gefunden wurde:
🔒 Inhalt: Datenschutzerklärung
↗ Seite öffnen
Wir haben Ihre Datenschutzerklärung geöffnet und Abschnitt für Abschnitt mit den amtlichen Muster-Datenschutzhinweisen für staatliche Schulen (Stand 24.11.2023) verglichen — inklusive der schulspezifischen Teile (Schüler, Lehrkräfte, Personal, Geschäftskontakte). Tippen Sie auf einen Punkt für den Vergleich „Vorlage ↔ Ihre Seite":
📋 Für Ihren Datenschutzbeauftragten
Diese Punkte lassen sich von außen nicht prüfen — sie gehören in die Hand Ihres Datenschutzbeauftragten. Wir haben sie hier mit der jeweiligen Rechtsgrundlage zusammengestellt, damit nichts übersehen wird.
📥 Amtliche Vorlagen zum Download
Diese Muster stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereit — abgestimmt mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. Für staatliche Schulen verbindlich, für kommunale und private empfohlen. Direkt zum Herunterladen:
Datenschutzerklärung & Impressum
Einwilligungserklärungen (Fotos & Daten)
↗ Alle amtlichen Vorlagen auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums
Sollte ein Direktlink einmal nicht funktionieren, finden Sie alle Vorlagen stets aktuell über den Link oben. Gerne übernehmen wir das Einbinden und Ausfüllen für Ihre Schule.